Klarnamenpflicht auf Facebook – Theorie und Praxis
Das soziale Netzwerk Facebook erlaubt laut eigener Aussage die Nutzung nur mit Klarnamen. Das ist der Name, der als bürgerlicher Name im amtlichen Ausweis steht. Aufgrund dessen wurde Facebook im Januar 2017 durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) verklagt. Auch das Berliner Landesgericht erklärte die Verordnung für unzulässig, dennoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.[…]